Online-Nachricht - Donnerstag, 28.10.2021

Körperschaftsteuer | Entwurf der KStR 2022 (BMF)

Mit Schreiben vom wurde zahlreichen Verbänden Gelegenheit gegeben, bis zum Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der KStR 2022 zu nehmen. Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes, und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.

Das BMF führt zum Entwurf aus:

  • Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom (BGBl. I S. 2050) eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen. Zum gelangen Sie hier.

  • Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR).

  • Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18, R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR).

Hinweis

Zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der KStR 2022 gelangen Sie hier.

Quelle: BMF online (JT)

Fundstelle(n):
LAAAH-93557