Corona | Antragsfrist Überbrückungshilfe III läuft aus (StBV)
Da der Fristablauf für die Überbrückungshilfe III am auf einen Sonntag fällt, hat der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg beim BMWi nachgefragt, ob es eine Verlängerung analog des § 31 Abs. 3 VwVfG gibt.
Das BMWi erläuterte hierzu:
"Nach den Fristenregelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch enden Fristen am Wochenende bzw. Feiertag erst mit Ablauf des folgenden Werktages. Entsprechend können Anträge bis gestellt werden, da in mehreren Bundesländern der 1.11. ein Feiertag ist."
Das BMWi teilte mit, dass dies aber nicht in die FAQ aufgenommen wird.
Quelle: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg online (JT)
Fundstelle(n):
NWB NAAAH-93497