Online-Nachricht - Mittwoch, 27.10.2021

Grundsteuer | Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf zur Einführung einer Grundsteuer C (FinMin BaWü)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Er sieht u.a. die Einführung einer Grundsteuer C vor. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen.

Hintergrund: Ab dem Jahr 2025 regelt das Landesgrundsteuergesetz die Erhebung der Grundsteuer generell neu. Der Landtag Baden Württemberg hat das entsprechende Gesetz am verabschiedet. Anlass für die Grundsteuerreform war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Einheitsbewertung als verfassungswidrig einstuft. In Zukunft wird die Grundsteuer B für das Grundvermögen somit ausschließlich am Bodenwert ausgerichtet. Die Bewertung basiert dann im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Zum müssen die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen neu festgelegt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer werden im Laufe des Jahres 2022 aufgefordert, eine Steuerklärung zu ihrem Grundvermögen abzugeben. Die notwendigen Informationen - wie Bodenrichtwerte - sollen die Bürgerinnen und Bürger dann auch auf einfache Weise über eine Internetseite einsehen können.

Hierzu führt das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg weiter aus:

  • Ob von der Grundsteuer C Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Entscheidet sich eine Kommune dafür, dann macht sie dies in einer Allgemeinverfügung bekannt.

  • Darin begründet sie ihre städtebaulichen Erwägungen und benennt das Gemeindegebiet, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll, inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke.

Hinweis:

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Landesgrundsteuergesetz hat das Finanzministerium Baden-Württemberg auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-93496