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LSG München 22.09.2021 L 16 BA 11/20, NWB 43/2021 S. 3173

SV-Recht | Verpflegungsmehraufwendungen als Arbeitsentgelt

Verpflegungsmehraufwendungen i. H. der steuerfreien Pauschalen, die nach der arbeitsvertraglichen Regelung in einem fixen Nettolohn beinhaltet sind, stellen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) dar. Eine zusätzliche Gewährung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IV i. V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV) liegt nicht vor.

Anmerkung:

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt zusätzliches Arbeitsentgelt nur dann vor, wenn die Zuwendung des Arbeitgebers „über den Grundlohn hinausgeht“. [i]Kastenbauer, NWB 12/2021 S. 849Die Zahlungen des Arbeitgebers sind im vorliegenden Fall als einheitliche Gegenleistungen für die erbrachten Arbeiten des Beschäftigten anzusehen und damit beitragspflichtig; die Verpflegungsmehraufwendungen wurden nicht zusätzlich zu der vereinbarten Entlohnung gewährt. Da der Arbeitgeber dem Beschäftigten die Verpflegungsmehraufwendungen nur im ...

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