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Einkommen-/Lohnsteuer | Reisekosten bei betrieblich veranlassten Auslandsreisen ab
Das BMF hat die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gemacht. Pandemiebedingt wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum nicht neu festgesetzt. Die mit , NWB XAAAH-65890, veröffentlichten Beträge gelten somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fort.
Demzufolge sind die durch zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab “ (BStBl 2021 I S. 1256) veröffentlichten steuerlichen Pauschbeträge auch für das Kalenderjahr 2022 anzuwenden.