Grundlegende Reformen für Personengesellschaften durch KöMoG und MoPeG
1. Aufl. 2022
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In der Sitzung am hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) verabschiedet. Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. wurden nur wenige Modifizierungen vorgenommen. Die finale Fassung des MoPeG war bisher nur in Form der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Regierungsentwurf v. erhältlich. Am ist das MoPeG im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Ergänzende Erläuterungen finden sich im Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Regierungsentwurf v. . Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am keinen Einspruch erhoben. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. ist das Datum des Inkrafttretens des überwiegenden Teils des MoPeG um ein Jahr auf den verschoben worden. Im Folgenden wird unter I auf die im neu verabschiedeten MoPeG manifestierte Abkehr vom Gesamthandsprinzip näher eingegangen. Unter II wird eine steuerliche Würdigung vorgenommen: Es wird die Frage erörtert, ob es durch die Abkehr vom Gesamthandsprinzip zu einer Änderung der ertragsteue...