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Der Aufhebungsvertrag als Mittel der Wahl zur Vertragsbeendigung
Wer sich zusammenfindet, muss sich auch wieder trennen können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich vertraglich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einigen. Eine solche einvernehmliche Regelung zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist ein Aufhebungsvertrag. Insbesondere zum Gebot des fairen Verhandelns entwickelt sich die Rechtsprechung nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2019 weiter.
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Ziel einer umfassenden Regelung der Vertragsbeendigung
[i]Keine einschränkenden gesetzlichen VorgabenDas Gesetz sieht zum Aufhebungsvertrag keine ausdrückliche Regelung vor. Sämtliche Regelungen zum allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz finden genauso wenig Anwendung wie alle anderen gesetzlichen Vorgaben zur Wirksamkeit von Kündigungen. Auch ein etwa vorhandener Betriebsrat ist beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht anzuhören (vgl. § 102 BetrVG). Durch den Aufhebungsvertrag begibt sich der Arbeitnehmer sämtlicher Schutznormen des Arbeitsrechts.
[i]Risiken für Arbeitnehmer und SchutzmechanismenSind sich die Parteien einig, sind sie grds. frei in der konkreten Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags. Wegen der einschneidenden Wirkungen für den Arbeit...