Bewertung | Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger
bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und
Leistungen nach
§ 14 Abs. 1
BewG für Stichtage ab
berechnet wird ().
Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.
Das BMF-Schreiben mit der dazugehörigen Anlage ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
EAAAH-90775