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Unentgeltliche sonstige Leistungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Unentgeltliche sonstige Leistungen unterliegen im Regelfall der Umsatzbesteuerung. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern es sind Ausnahmen zu beachten. Insbesondere ist auf der Vorstufe zu prüfen, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen Tatbestände der unentgeltlichen sonstigen Leistung und zeigt anhand von Buchungsbeispielen die zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1771 | Umsatzsteuer 7 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
1880 | Unentgeltliche Wertabgaben |
8921 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
8932 | Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 7 % USt |
1.2 SKR 04
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2130 | Unentgeltliche Wertabgaben |
3801 | Umsatzsteuer 7 % |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
4650 | Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung 7 % USt |
2. Rechtsgrundlagen
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