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Rechnungswesen – Skonto einfach erklärt
Zum Kauf gehört die Zahlung. Manchmal muss der Käufer dazu animiert werden, die Rechnung bald zu begleichen. Solch ein Anreiz ist der Skonto. Der Verkäufer gibt beim Preis ein bisschen nach, wenn der Käufer dafür ein bisschen schneller zahlt. Das Vertrackte an der Sache ist, wenn sich die Zahlungssumme ändert, dann ändert sich auch der Erlös für die Ware bzw. die Kosten für die Anschaffung und dazu die Vor- bzw. die Umsatzsteuer. Alles kommt durcheinander wegen ein bisschen Skonto. Da ist es nicht ganz leicht den Überblick zu bewahren, doch genau das wollen wir hier versuchen.
Infos zum Skonto
Was ist ein Skonto?
Ein Nachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Das Wort kommt aus dem Italienischen: „sconto = Preisnachlass“, „scontare = im Preis heruntersetzen“.
Gibt es ein Recht auf den Skonto?
Nein, weder im HGB noch im BGB ist ein gesetzlicher Anspruch darauf geregelt. Alles ist Verhandlungssache!
Wann muss man eine Rechnung zahlen, wenn nichts vereinbart wurde?
Eine Rechnung ist grundsätzlich sofort zu begleichen. Nach 30 Tagen kommt der Käufer lt. § 286 Abs. 3 BGB in Verzug: „Der Schuldner […] kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen […] leistet....