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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 5 K 1321/20 EFG 2021 S. 1825 Nr. 21

Gesetze: EStG § 33 ; EStDV § 64

Die Aufwendungen für eine Liposuktion sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig

Leitsatz

Im Jahr 2018 handelt es sich bei einer Liposuktion, die zur Behandlung eines Lipödems durchgeführt wird, um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1825 Nr. 21
EStB 2022 S. 150 Nr. 4
MAAAH-90635

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 17.08.2021 - 5 K 1321/20

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