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FG Münster Urteil v. - 3 K 1552/20 Erb EFG 2021 S. 1914 Nr. 22

Gesetze: § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG; § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG

Erbschaftsteuer

Zur Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten als Erbfallkosten, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung übernommen werden

Leitsatz

Beerdigungskosten sind für den Erben nicht als Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig, wenn sie bereits zu Lebzeiten des Erblassers (hier: durch die Abtretung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsunternehmen) entrichtet wurden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 28
DStRE 2022 S. 924 Nr. 15
EFG 2021 S. 1914 Nr. 22
IAAAH-90632

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FG Münster, Urteil v. 19.08.2021 - 3 K 1552/20 Erb

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