Corona | Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne (Bundesregierung)
Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am beschlossen.
Künftig wird in allen Bundesländern keine Entschädigung mehr im Falle einer angeordneten Quarantäne aufgrund von Covid-19 für Ungeimpfte gezahlt - spätestens ab dem 1. November.
Zwei Ausnahmen soll es geben:
Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.
Oder er gehört zu einem Personenkreis, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.
Wer jedoch an Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall – auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.
Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz ist auf der Homepage der Gesundheitsministerkonferenz veröffentlicht..
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB YAAAH-90255