Grenzpendler | Siebte Verlängerung Konsultationsvereinbarung mit Belgien (BMF)
Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien v. zur Entlastung von Grenzpendlern im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde zum sechsten Mal verlängert - nunmehr bis zum . Hierauf macht das BMF aufmerksam (-BEL/20/10002 :001).
Hintergrund: Die am mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und am , am , am , am , am sowie am verlängerte Konsultationsvereinbarung zum DBA Belgien im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom wurde sie nunmehr bis zum verlängert.
Die in der Konsultationsvereinbarung vom getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibt somit möglich.
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB AAAAH-90250