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BFH 13.04.2021 I R 19/19, StuB 19/2021 S. 794

Unionsrechtsmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers

Beiträge eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers zu einem inländischen Versorgungswerk, die in Zusammenhang mit nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000/2010 steuerfreien ausländischen Einkünften stehen, sind weder als Sonderausgaben noch im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. Dies verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; Art. 15 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 7 DBA-Österreich 2000/2010).

Praxishinweise

Der klagende Architekt war bei einer inländischen GmbH als Projektleiter angestellt und teils im Inland, teils in Österreich tätig. Der anteilige Arbeitslohn für die in Österreich geleistete Arbeit war nach Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich steuerfrei, wurde aber bei deutscher Besteuerung im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Der von de...

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