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Vergleichbarkeit durch Wahlrechtstilgung?
In einem „Plädoyer für eine höhere Vergleichbarkeit in der Rechnungslegung – Die Investorensicht“ (Esterer, IRZ 2021 S. 325 ff.) wurden jüngst u. a. eine stärkere Normierung im Rahmen der freiwilligen und eine „Reduktion der Wahlmöglichkeiten“ im Rahmen der obligatorischen Finanzberichterstattung gefordert. Ist das tatsächlich erstrebenswert?
Contra
Wer Einschränkungen von Wahlrechten und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung fordert, dem ist Zustimmung sicher. Wahlrechte werden – so der allgemeine Tenor – opportunistisch zu Gunsten der Selbstdarstellung von Unternehmen genutzt, um die „hilflosen Investoren“ in die Irre zu führen. Nicht einmal die konkrete Angabe hinsichtlich der Nutzung oder Nicht-Nutzung eines (expliziten) Wahlrechts vermag die Investoren aus dieser scheinbaren Hilflosigkeit zu befreien. Aktivistische Investoren können zwar große Weltkonzerne zur Einstellung von lukrativen Geschäftsbereichen bewegen, wenn die betreffenden Geschäftsaktivitäten dem grünen Zeitgeist widersprechen. Bei der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten werden Informationswünsche der Investoren hingegen nicht berücksichtigt?
Damit wird zum einen nur d...