Online-Nachricht - Dienstag, 28.09.2021

Verfahrensrecht | BMF zur Zins-Entscheidung des BVerfG

Das BMF hat zur Umsetzung des und 1 BvR 2422/17 (ausführlich hierzu Baum, ) - bis zu einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung zur Verzinsung nach §§ 233a, 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem Stellung genommen ().

In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Erstmalige Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,

  • geänderte oder berichtigte Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,

  • mit vorläufigen Steuerfestsetzungen verbundene Zinsfestsetzungen nach § 233a AO,

  • Umgang mit Einspruchsfällen,

  • Aussetzung der Vollziehung,

  • Zinsen nach den §§ 234 bis 237 AO.

Hinweis:

Das (IV A 3 - S 0465/18/10005-01, BStBl I S. 1393), geändert durch das (IV A 3 - S 0465/19/10004 :001, BStBl I S. 1266), wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dieses BMF-Schreiben tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle des (IV A 3 - S 0338/18/10002, BStBl I S. 448).

Quelle: BMF online (il)

Nachricht korrigiert am , 11:30 Uhr: In der ersten Fassung dieser Nachricht war in der Überschrift von einem "Zins-Urteil" des BVerfG die Rede. Dies ist nicht korrekt, die Überschrift haben wir entsprechend angepasst.

Fundstelle(n):
BAAAH-90108