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Anonymes Hinweisgeberportal freigeschaltet
Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat das bundesweit erste anonyme Hinweisgebersystem für Finanzämter eingeführt. Das Portal ermöglicht Bürgern, anonym Steuerstraftaten oder sonstige Verfehlungen gegen Steuergesetze online zu melden. S. 2931
I. Mit der Einrichtung des Portals verfolgte Ziele
[i]Teil des Projekts „Finanzamt der Zukunft“Die Steuerverwaltung ordnet die „Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems für die Steuerverwaltung“ als Teil des Projekts „Finanzamt der Zukunft“ (FiZ) ein. Das Projekt greift verschiedene Maßnahmen digitaler Verwaltungsentwicklung auf und erprobt ihre Praxistauglichkeit. Darüber hinaus strebt die Steuerverwaltung eine bessere und transparentere Kommunikation mit Bürgern, Unternehmen und Steuerberatern an (Mitteilung v. , www.fm.baden-wuerttemberg.de: Startseite > Service > Presse- und Öffentlichkeitsarbeit).
[i]Portal im Geiste der EU-Whistleblower-Richtlinie?Vielleicht hat sich das baden-württembergische Finanzministerium mit Blick auf das Hinweisgebersystem auch von der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305/17 v. ) – sog. Whistleblower –, leiten lassen. Diese...