Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (BMF)
Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angepasst ( :001).
Danach wird Abschnitt 6.6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 UStAE wie folgt gefasst:
"1. Bescheinigungen des Auswärtigen Amts oder des Bundesamts für Auswärtige Angele genheiten einschließlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland,"
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
FAAAH-90043