Online-Nachricht - Montag, 27.09.2021

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (BMF)

Das BMF hat den UStAE im Hinblick auf die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) angepasst ( :001).

Danach wird Abschnitt 6.6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 UStAE wie folgt gefasst:

"1. Bescheinigungen des Auswärtigen Amts oder des Bundesamts für Auswärtige Angele genheiten einschließlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland,"

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
FAAAH-90043