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FG des Saarlandes  v. - 1 K 1034/21

Gesetze: UStG § 3 Abs. 9a, UStG § 3 Abs. 12, UStG § 3a Abs. 2, UStG § 3a Abs. 3 Nr. 2, UStG § 10 Abs. 5, EGRL 112/2006 Art. 26 Abs. 1 Buchst. a, EGRL 112/2006 Art. 56 Abs. 2

Überlassung eines Firmenfahrzeugs an Arbeitnehmer als entgeltliche Vermietungsleistung

Leitsatz

1. Die Überlassung eines Dienstwagens, der auch zu Privatfahrten genutzt werden darf, an einen Mitarbeiter stellt nur insoweit eine entgeltliche Vermietungsleistung im Sinne des § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG dar, als der Arbeitnehmer eine Zuzahlung für die Fahrzeugüberlassung an den Arbeitgeber leistet.

2. Die Arbeitsleistung des Mitarbeiters stellt kein Entgelt für die Fahrzeugüberlassung dar.

3. Die Mindestbemessungsgrundlage ist nur auf solche Leistungen anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Leistung steuerbar wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 1150
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 25
DStRE 2022 S. 926 Nr. 15
IAAAH-90016

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FG des Saarlandes v. 29.07.2021 - 1 K 1034/21

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