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NWB Nr. 39 vom Seite 2944

Äpfel mit Birnen vergleichen?

© fotomek – stock.adobe.comWird eine Wohnung zu einer Miete unter dem ortsüblichen Marktniveau überlassen, kann dies zu einer anteiligen Kürzung der Werbungskosten führen. Für die hierfür vorzunehmende Prüfung ist die Nutzungsüberlassung zunächst in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Bei der Ermittlung der Entgeltlichkeitsquote hat das Finanzamt im vorliegenden Fall allerdings wohl „Äpfel mit Birnen“ verglichen.

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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