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Erbschaftsteuer | Qualifikation von Verwaltungsvermögen bei einem Parkhausbetrieb (FG)
Das FG Köln entschied mit Urteil v. - 7 K 2718/20 zur Verwaltungsvermögensqualifikation bei Grundstückserbe inkl. Parkhausbetrieb (BFH-Revision anhängig: Az. II R 27/21).
Leitsätze (nicht
amtlich)
Der Beklagte hat den
streitbefangenen Grundbesitz zu Recht in vollem Umfang als Verwaltungsvermögen
qualifiziert. Eine Rückausnahme zum erbschaftsteuerlichen Verwaltungsvermögen
ist nicht zu erkennen.
Sachverhalt
Der Kläger war
Alleinerbe seines verstorbenen Vaters. Zum geerbten Vermögen gehörte ein
Grundstück, welches mit einem Parkhaus sowie einer Unterflurtankstelle (jeweils
fremdvermietet) bebaut war. Der Kläger reichte nach Aufforderung des Finanzamts
eine Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes auf den Bewertungsstichtag
ein. Darin ermittelte er d...