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Hochwasser: Verlust von Buchführungs- oder Steuerunterlagen
Im Rahmen der Unterstützung der Opfer des Hochwassers haben Bund und Länder beschlossen, dass Unternehmen und Steuerpflichtige, die Buchführungsunterlagen verloren haben, keine steuerlichen Nachteile erleiden sollen. Allerdings sollten Steuerpflichtige Verlust oder Vernichtung zeitnah dokumentieren oder glaubhaft machen.