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NWB BB 10/2021 S. 293

Homeoffice: Gesetzeslücke beim Unfallversicherungsschutz geschlossen

Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit im Homeoffice gegen Arbeitsunfälle wie im Betrieb versichert. Das galt aber bislang beispielsweise nicht für Unfälle, die auf dem Gang zur Toilette oder der Nahrungsaufnahme passieren. Diese Lücke wurde nun geschlossen und Arbeitnehmer sind auch bei diesen und anderen „Nebentätigkeiten“ versichert. Damit werden Betriebsstätte und Homeoffice gleichgestellt. Die Regelungen finden sich im § 8 SGB VII Abs. 1 und § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII.

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