Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 24.06.2021 10 K 2084/18 K,G, BBK 19/2021 S. 901

Bilanzierung | Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Außenprüfung

Eine Rückstellung für Mehrsteuern, die sich aufgrund einer Außenprüfung ergeben, kann erst in dem Veranlagungszeitraum gebildet werden, in dem ernsthaft mit den Mehrsteuern gerechnet werden kann. Dies ist das Jahr, in dem sich der Prüfer mit dem Sachverhalt beschäftigt. Eine Rückstellung bereits in demjenigen Veranlagungszeitraum, der Gegenstand der Prüfung ist, ist nach dem FG Münster nicht zulässig.

Außerdem hat das FG eine Rückstellung für die Steuerberatungskosten, die durch die Außenprüfung verursacht werden, im Prüfungszeitraum abgelehnt, wenn es sich bei dem Betrieb nicht um einen Großbetrieb, sondern um einen Kleinst- oder Kleinbetrieb handelt. Die Steuerberatungskosten wirken sich damit erst im Jahr ihrer Entstehung aus.

Die [i]Außenprüfung bei Taxi-GmbH für 2012 bis 2014 Klägerin war eine GmbH, die ein Taxiunternehmen betrieb. ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen