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BBK Nr. 19 vom Seite 915

Reform des Gesellschaftsrechts durch das MoPeG

Inhalt und steuerliche Auswirkungen der Reform

Bernd Rätke

Das [i]Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021, BGBl 2021 I S. 3436 Recht der Personengesellschaften, insbesondere das Recht der GbR, ist durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom – MoPeG – umfassend reformiert worden. Auch wenn das MoPeG erst am in Kraft treten wird, stellt sich für Personengesellschaften und ihre Berater schon jetzt die Frage, was sich ändern wird und inwieweit Handlungsbedarf besteht, um z. B. Gesellschaftsverträge rechtzeitig an die neue Rechtslage [i]NWB ReformRadar zum MoPeG NWB OAAAH-69269 anzupassen. Außerdem ist zu klären, ob sich aus dem MoPeG steuerliche Auswirkungen ergeben. Das Gesetz umfasst 46 Seiten im Bundesgesetzblatt, so dass im folgenden Beitrag nur auf ausgewählte Änderungen eingegangen werden kann.

I. Wesentliche Änderungen bei der GbR

1. Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und Abschaffung des Gesamthandsprinzips

[i]GbR wird vom Gesetzgeber als rechtsfähig anerkanntDer Gesetzgeber erkennt ab ausdrücklich die Rechtsfähigkeit der GbR an. Nach § 705 Abs. 2 BGB n. F. kann eine GbR selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll (rechtsfähige Gesellschaft). Der Gesetzgeber setzt damit die Rechtsprechung des BGH um, der die...

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