Gesetze: EStG 2005 § 3 Nr. 16, EStG 2005 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5, EStG 2005 § 8 Abs. 1, EStG 2005 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG 2005 § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
Kein Arbeitslohn bei vom Arbeitgeber Erntehelfern während eines Ernteeinsatzes unentgeltlich in einfachster Form zur Verfügung
gestellter Verpflegung
Leitsatz
1. Vom Arbeitgeber Erntehelfern unentgeltlich zur Verfügung gestellte Ernteverpflegung erweist sich nicht als Entlohnung,
sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung des Arbeitgebers, wenn die Verpflegung
anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes aus durch den Arbeitseinsatz bedingten Gründen unentgeltlich
überlassen wird und das arbeitsablaufbedingte und betriebsfunktionale Interesse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers
an der Vorteilserlangung bei weitem überwiegt.
2. Diese Voraussetzungen sind erfüllt und es liegt kein Arbeitslohn vor, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb während der
Erntezeit ein erhebliches Interesse daran hat, die Wetterlage und die Maschinen in einem weiträumigen Erntegebiet effektiv
auszunutzen, wenn der genaue Zeitpunkt der Ernte nur kurzfristig, insbesondere nach der nur bedingt vorhersehbaren Wetterlage,
bestimmt werden kann, wenn ferner die Pausenzeiten und -orte abhängig von der Erntesituation und damit kaum vorhersehbar sind,
und wenn die in einfachster Form zur Verfügung gestellte Verpflegung (selbst herstellte belegte Brötchen) zum einen für die
Erntehelfer keine große Bereicherung darstellt und zudem hinsichtlich der Verpflegungsituation in dem weiträumigen Erntegebiet
das geeignetste Mittel ist, um einen möglichst reibungslosen Ernteablauf (kein großer Zeitverlust für Verpflegungsaufnahme
der Erntehelfer, längere tägliche Arbeitszeiten) zu sichern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAH-89472
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 12.07.2013 - 4 K 1911/11
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.