Vorsteuerabzug einer Führungs- oder Funktionsholding für
Beratungsleistungen wegen der Wertminderung der Beteiligung
Leitsatz
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass eine sog. Führungs- oder Funktionsholding, die entgeltliche Beratungsleistungen
an eine Tochtergesellschaft erbringt, keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus von ihr bezogenen Beratungsleistungen hat,
die allein im Zusammenhang mit einem Schadenersatzprozess wegen der Wertminderung ihrer Beteiligung entstanden sind.
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 1142 Nr. 18 EFG 2021 S. 1684 Nr. 19 OAAAH-89461
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 14.09.2020 - 5 V 852/20 A(U)
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.