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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 30 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zur steuerfreien Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nur die isolierte – eigenständige – Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen erfasst. Der EuGH muss im Kern klären, ob die Vermietung von Betriebsvorrichtungen auch dann steuerpflichtig ist, wenn es sich um eine Nebenleistung zu der steuerfreien Vermietung eines Gebäudes zwischen denselben Parteien handelt.

Den Abschluss bildet heute ein Vorabentscheidungsersuchen zur Umsatzsteuer, das der Bundesfinanzhof an den Europäischen Gerichtshof gerichtet hat. Konkret geht es um Betriebsvorrichtungen. Bislang gleicht hier die richtige steuerliche Beurteilung einem Lotteriespiel.

Der V. Senat des BFH hat den Luxemburger Richtern die Frage vorgelegt: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nur die isolierte – eigenständige – Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen? Der EuGH muss im Kern klären, ob die Vermietung oder Verpachtung von Betriebsvorrichtungen auch dann steuerpflichtig ist, wenn es sich um eine Nebenleistung zu der steuerfreien ...

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