Umwandlungssteuergesetz Kommentar
3. Aufl. 2023
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§ 3 UmwStG Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
A. Allgemeines
I. Überblick
1Die §§ 3 – 10 UmwStG regeln die ertragsteuerlichen Folgen einer Umwandlung von einer Körperschaft in bzw. auf eine Personengesellschaft/eine natürliche Person. Daher enthalten diese Paragraphen Regelungen bezüglich des übertragenden sowie des übernehmenden Rechtsträgers sowie der an der übertragenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafter. In diesem Zusammenhang trifft § 3 UmwStG grundsätzliche Aussagen über die Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft.
2Abs. 1 der Norm schreibt vor, dass alle übergehenden Wirtschaftsgüter der Übertragerin in der steuerlichen Schlussbilanz dem Grunde nach mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Besonderheiten sind dabei Pensionsrückstellungen, für die § 6a EStG Anwendung findet, sowie selbst geschaffene bzw. unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter, welche – gegebenenfalls erstmalig – bilanziell zu erfassen sind.
3Gemäß Abs. 2 können jedoch auf Antrag – und damit als rechtliche ...