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IWB Nr. 17 vom Seite 871 Fach 10 International Gr. 8 Seite 276

ICC-Decision zu „Original”-Dokumenten bei Dokumenten-Akkreditiven

von Rechtsanwalt Klaus Vorpeil, Herzogenrath

Wann ein zur Inanspruchnahme eines Dokumenten-Akkreditivs erforderliches „Original„-Dokument vorliegt, wird nicht einheitlich beantwortet. Die ICC will mit ihrer am von der ICC-Bankenkommission verabschiedeten Decision dazu zur Rechtssicherheit beitragen.

I. Hintergrund der Problematik der „Original„-Dokumente

Nach Art. 20 (b) der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 500) gilt: „Sofern im Akkreditiv nichts anderes vorgeschrieben ist, nehmen die Banken als Originaldokumente auch Dokumente an, die i. durch reprographische, automatisierte oder computerisierte Systeme, ii. als Durchschläge erstellt sind oder zu sein scheinen, sofern sie als Originale gekennzeichnet sind und, soweit erforderlich, unterzeichnet zu sein scheinen. Die Unterzeichnung eines Dokuments kann handschriftlich, durch Faksimile-Unterschrift, durch perforierte Unterschrift, durch Stempel, durch Symbol oder durch irgendeine andere mechanische oder elektronische Authentisierungsmethode erfolgen.„ Urteile brachten eine Diskussion ins Rollen, was ein „Original„-Dokument ist. Der englische Court of Appeal entschied mit Urt. v. in dem Rechtsstreit Glencore International AG v. Bank of...

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