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Einkommensteuer | Entlastung von Kapitalertragsteuer trotz Zwischenschaltung einer GbR
Eine unmittelbare Beteiligung i. S. des § 43b Abs. 2 Satz 1 EStG liegt laut auch dann vor, wenn diese Beteiligung unter Zwischenschaltung einer vermögensverwaltenden, nicht gewerblich geprägten GbR gehalten wird. Maßgebend ist die steuerrechtliche Bruchteilsbetrachtung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO.