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IK Nr. 9 vom Seite 12

Gewerbliche Schutzrechte (I) – wie Unternehmen ihre Erfindungen schützen können

Dipl.-Hdl. Karsten Beck und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler

Erfindungen und Innovationen gelten als die DNA eines Industrieunternehmens. Wie neue Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung und Nutzung geschützt werden können, darum geht es im ersten Teil der zweiteiligen Serie.

Wie kann man geistiges Eigentum schützen?

Für den Schutz geistigen Eigentums existieren in Deutschland verschiedene Schutzrechte (s. Abb. 1). Welches Schutzrecht jeweils infrage kommt, hängt in erster Linie von dem zu schützenden Gegenstand ab. Zu den gewerblichen Schutzrechten, die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erteilt werden, gehören das Patent, das Gebrauchsmuster, das eingetragene Design, die Marke sowie Topografien speziell für dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleitererzeugnisse. Zudem werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Computerprogramme durch das Urheberrecht geschützt.

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte verleihen dem Erfinder ein Monopol für die gewerbliche Verwertung seiner Erfindung. Kein anderes Unternehmen darf demnach ohne die Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers geschützte Erzeugnisse herstellen bzw. verkaufen oder geschützte Verfahren im Produktionsprozess verwenden. Der Schutzrechts...