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Windowdressing als bilanzpolitische Maßnahme
I. Wesen der Bilanzpolitik
Bilanzpolitische Maßnahmen dienen der bewussten, interessengerichteten Beeinflussung des Jahresabschlusses. Der Bilanzierende ist nicht in jedem Fall an die Zahlen aus Buchhaltung und Inventar gebunden. Der Gesetzgeber räumt im Handelsrecht zahlreiche Bewertungs- und Darstellungswahlrechte ein. Die bilanzpolitischen Aktivitäten müssen jedoch in jedem Fall rechtlich zulässig sein. Andernfalls kommt es zu einer Bilanzfälschung.
II. Ziele der Bilanzpolitik
Die wesentlichen Ziele der Bilanzpolitik sind die
Gestaltung der Bilanzstruktur und des Ergebnisses.
Bilanzpolitische Maßnahmen müssen demnach den Bilanzierungs- (oder Ausweis-) und den Bewertungsvorschriften entsprechen. Die Gestaltung der Maßnahmen hängt jeweils vom Zweck ab, der mit der Aufstellung der Bilanz verfolgt wird. Mögliche
Ziele der Beeinflussung
können beispielsweise sein:
Die Ertragsteuerbelastung soll langfristig so niedrig wie möglich gehalten werden.
Abstimmung der Information im Jahresabschluss auf den Adressatenkreis, um entweder der Konkurrenz den Einblick so weit wie möglich zu erschweren oder durch offene Information das Erscheinungsbild des Unternehmens in d...