Gesetzgebung | Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe geplant (Bundestag)
Der Bundestag hat sich am mit den Folgen der Hochwasserkatastrophe befasst. Gegenstand der Beratung war ein Gesetzentwurf „zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)“ (BT-Drucks. 19/32039).
Der Gesetzentwurf umfasst u.a.:
Um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen, soll ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ errichtet werden.
Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht in den betroffenen Gebieten bis zum ausgesetzt werden (vgl. Artikel 7 § 1, BT-Drucks. 19/32039). Die Insolvenzantragspflicht soll temporär ausgesetzt werden, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines CB-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.
Das Gesetzgebungsverfahren soll daneben zu einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Corona-Bekämpfung genutzt werden. Danach müssen Einreisende aus dem Ausland generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen.
Ziel ist es, das geplante Maßnahmenpaket mit Hilfen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juli 2021 umgehend nach Verabschiedung im Bundestag abschließend zu beraten. Dies soll noch vor der nächsten regulären Sitzung des Bundesrates, die für den terminiert ist, geschehen.
Quelle: Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
OAAAH-87601