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Verdienstausfallschaden | Ersatz anfallender Steuern
Eine erwerbstätige verheiratete Geschädigte, die mit ihrem Ehepartner zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, kann von dem Schädiger, der ihr neben dem entgangenen Nettoverdienst die darauf anfallenden Steuern zu ersetzen hat, den Einkommensteuerbetrag ersetzt verlangen, der sich auf der Grundlage der Zusammenveranlagung ergibt.
Allein im Streit stand in der vorliegenden Entscheidung die Frage nach der richtigen Methode zur Errechnung des zu ersetzenden Steuerschadens. Dabei folgt die Maßgeblichkeit der von der Geschädigten gewählten Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer aus § 249 Abs. 2 Satz 1, § 252 Satz 1 BGB. Danach kann die Geschädigte als Schadensersatz statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen, wovon auch der entgangene Gewinn umfasst ist. Einkommensteuerrec...