Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
Zur steuerlichen Erfassung von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung bundeseinheitliche rechtsformabhängige Fragebögen an. Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern gibt es derzeit lediglich landesspezifische Fragebögen einzelner Bundesländer.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden ab dem Besteuerungszeitraum 2021 folgende beiliegende Vordruckmuster eingeführt:
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- | FsEAusUN | Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im
Ausland ansässigen Unternehmern |
- | FsEEBlKoeGes | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen
Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und
Gesellschaften) |
- | FsEEBlEinr | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen
Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
(Einrichtungen) |
- | FsEEBlInternet | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen
Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das
Internet) |
- | FsEEBlPersb | Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen
Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
(Personenbeförderungen) |
- | FsEEBlAnt | Ergänzungsblatt zum Einlageblatt für
Körperschaften und Gesellschaften (Anteilseigner) |
- | FsEAusUN | Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur
umsatzsteuerlichen |
Ausfüllhilfe | Erfassung vom im Ausland ansässigen
Unternehmern |
(2) Darüber hinaus werden die im Absatz 1 genannten Vordruckmuster auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig.
(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.
(4) Die beigefügten Vordruckmuster gelten auch für auf den Besteuerungszeitraum 2021 folgende Besteuerungszeiträume, sofern sie nicht durch BMF-Schreiben in geänderter Fassung bekannt gegeben werden.
Anlagen:
- Vordruckmuster in deutscher Sprache
- Vordruckmuster in englischer Sprache
- Vordruckmuster in französischer Sprache
BMF v. - III C 3 - S 7532/19/10002 :003
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 1527
DB 2021 S. 2052 Nr. 36
UR 2021 S. 804 Nr. 20
NAAAH-87474