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Unternehmensnachfolge | Durch strategische Erwägungen veranlasste, unentgeltliche und bedingungslose Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte (FG)
Wollen Ehegatten als Gesellschafter einer GmbH zwar eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen, sehen sie aber eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren gemeinsamen Sohn aufgrund dessen anderweitiger branchenfremden beruflichen Erfahrung und dessen fehlender unternehmerischen Erfahrung als kritisch an und erwarten sie, dass die Unternehmensnachfolge bei einer Übertragung der wesentlichen Anteile auf den Sohn nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein kann, wenn fünf leitende Angestellte der GmbH ebenfalls einen Anteil an der GmbH (im Streitfall von jeweils 5,08 %) übertragen bekommen, so ist es ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung der Anteile bei den leitenden Angestellten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, wenn der Geschäftsanteilsübertragu...