Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei Buchung eines Hausnotrufsystems durch eine in einem eigenen Haushalt
lebende Steuerpflichtige
Leitsatz
Bucht eine alleinstehende, in einem eigenen privaten Haushalt lebende Rentnerin ein Notrufsystem, wodurch sie in Notsituationen
(Sturz, Übelkeit etc.) rasch Hilfe durch den automatisch informierten Notdienst erhält, kann sie für die Aufwendungen die
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGBW:2021:0611.5K2380.19.00
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 21 DStRE 2022 S. 733 Nr. 12 EFG 2021 S. 1548 Nr. 18 EStB 2022 S. 38 Nr. 1 GStB 2022 S. 1 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2021 S. 2015 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2021 S. 2646 PAAAH-87294
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.06.2021 - 5 K 2380/19
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