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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 24 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Senioren sollten Steuerermäßigung für Hausnotrufe geltend machen

Beim Bundesfinanzhof sind zwei Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind. Nach dem FG Sachsen hatte dies jüngst auch das FG Baden-Württemberg bejaht. Die Rechtsfrage ist für viele alleinlebende Senioren wichtig. Bislang gingen diese beim Finanzamt oft leer aus, weil der Steuerabzug mit der Begründung versagt wurde, die Kosten seien nur bei einer Heimunterbringung absetzbar.

Beim Bundesfinanzhof sind auch zwei Verfahren zu der Frage anhängig, ob die Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, wie es etwa vom Deutschen Roten Kreuz angeboten wird, als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind. Nach dem Sächsischen FG hatte dies jüngst auch das FG Baden-Württemberg bejaht. Die Rechtsfrage ist für viele alleinlebende Senioren wichtig. Bislang gingen diese beim Finanzamt oft leer aus.

In dem Streitfall vor dem Finanzgericht aus Stuttgart lebte eine ältere Dame allein in ihrem Haushalt und nutzte ein Hausnotrufsystem, damit sie im Ernstfall schnelle Hilfe erhält. Die Ausgaben dafür setzte sie in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Das Finan...

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