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Die Änderungen zur Ertragsbesteuerung der Unternehmen durch das StÄndG 2001 und das UntStFG (Teil A)
Rechtsgrundlagen: EStG, KStG, GewStG, UmwStG und AStG jeweils i. d. F. des StÄndG 2001 v. (BGBl I S. 3794) und des UntStFG v. (BGBl I S. 3874)
Die Ergebnisse der Bemühungen des Gesetzgebers, die Ertragsbesteuerung der Unternehmen durch das Steuersenkungsgesetz v. (BGBl I S. 14339; StSenkG) auf eine neue Grundlage zu stellen (vgl. dazu Grützner, ), stellten sich bereits unmittelbar nach Verabschiedung dieses Gesetzes als ergänzungs- und korrekturbedürftig dar, wie insbesondere dem Gesetz zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes v. (BGBl I S. 1812; StSenkErgG) und dem Gesetz zur Änderung des InvZulG 1999 v. (BGBl I S. 1850) zu entnehmen ist (vgl. dazu Grützner, ). Weitere Unzulänglichkeiten materieller, aber auch gesetzestechnischer Art sollen nunmehr durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) v. (BGBl I S. 3794) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG) v. (BGBl I S. 3874 ff.) ausgeräumt werden; teilweise handelt es sich aus der Sicht des Gesetzgebers um Klarstellungen. Verschiedene Änderungen führen dazu, dass ursprünglich getroffene Regelungen überhaupt nicht oder nur für einen kurzen Zeitraum wirksam geworden sind. Einzelregelungen beider Gesetze sind bereits für die Vergangenheit, andere bereits für den Veranlagungszeitraum 20...