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Zum Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung von Beteiligungserträgen
- Bemerkungen zum -
I. Einführung
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte der BGH die Rechtsfrage zur
Entscheidung vorgelegt, ob die
”phasengleiche” Vereinnahmung von Beteiligungserträgen im
Jahresabschluß des Alleingesellschafters
gegen die 4. EG-Richtlinie (”Bilanz-Richtlinie”)
verstößt. Wissenschaft und Praxis haben mit großer Spannung
auf die erste EuGH-Entscheidung zum Bilanzrecht gewartet. Mit dem Urteil v.
(Tomberger/Gebr. von der Wettern GmbH) hat der EuGH die
ihm vorgelegte Rechtsfrage entschieden. Im folgenden wird das EuGH-Urteil
einschließlich seiner Vorgeschichte dargestellt und kritisch
gewürdigt.
II. Für Beteiligungserträge grundsätzlich relevanter Realisationszeitpunkt
Für die Bewertung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gilt sowohl
im handelsrechtlichen Einzelabschluß als auch in der Steuerbilanz das
Anschaffungskostenprinzip
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bzw. § 6 Abs. 1
Nr. 2 EStG). Gewinne des Beteiligungsunternehmens führen daher nicht
zu einer Änderung des Wertansatzes der Beteiligung in der Bilanz des
beteiligten Unternehmens. Vielmehr wird lediglich der Teil des Gewinns, den das
Beteiligungsunternehmen an die Anteilseigner ausschüttet, als
selbständiger Gewinnausschüttungsanspruch
neben der Bet...