Hochwasser | Soforthilfen in Bayern erweitert (FinMin)
Wegen der massiven Unwetter in den Landkreisen Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg wird die Gebietskulisse für Soforthilfen im Juli ergänzt.
Hintergrund: Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5.000 € an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für „Ölschäden an Gebäuden“ von bis zu 10.000 €. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 %. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet. In Fällen, in denen Menschen durch Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, können durch Zuschüsse aus dem sog. Härtefallfonds bis zu 100 % der entstandenen Schäden erstattet werden.
Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen führt zu den Soforthilfen weiter aus:
Ab dem können auch Hochwasser-Betroffene aus den Landkreisen Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und Würzburg die Soforthilfen beantragen.
Ansprechpartner ist zunächst das jeweils zuständige Landratsamt, das die entsprechenden Formulare digital und in Papierform zur Verfügung stellt.
Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache auch in bar erfolgen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat online (JT)
Fundstelle(n):
NWB SAAAH-85981