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Die Wahl zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren aus der Sicht des bilanzierenden Unternehmens
I. Problemstellung
Zur Aufstellung der GuV kann im HGB zwischen dem Gesamtkostenverfahren (GKV) und dem Umsatzkostenverfahren (UKV) gewählt werden (§ 275 Abs. 1 HGB). Die Bilanzierenden stehen insofern vor einem Entscheidungsproblem im Hinblick auf eine zweckmäßige Verfahrenswahl. Obwohl die in § 275 HGB verankerten Vorschriften nur für Kapitalgesellschaften verbindlich sind, dürfte die Entscheidung für die Anwendung eines der beiden Verfahren auch für andere rechnungslegende Gesellschaftsformen Relevanz besitzen, z. B. im Zusammenhang mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber Kreditinstituten.
Der vorliegende Beitrag untersucht, unter welchen Umständen sich eine Entscheidung für das eine bzw. das andere Verfahren empfiehlt. Die Vorteilhaftigkeit der Verfahrenswahl kann einerseits aus Sicht der Jahresabschlußadressaten wie z. B. Gläubiger oder Gesellschafter, andererseits aus Sicht des Jahresabschlußerstellers beurteilt werden. Eine Beurteilung erfolgt generell unter Berücksichtigung der Interessenlage des Beurteilenden. So stehen beispielsweise für einen Unternehmensexternen, der eine Jahresabschlußanalyse vornehmen will, andere Beurteilungskriterien im Hinblick auf die Verfahr...