Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines Wohnrechts als
nachträgliche Anschaffungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung
Leitsatz
Eine Ausgleichsentschädigung für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts und die im Zusammenhang mit der Vertragsschließung
angefallenen Notarkosten sind als nachträgliche Anschaffungskosten nur im Rahmen der Absetzung für Abnutzung gemäß § 9 Abs.
1 Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG zu berücksichtigen
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 47 DStRE 2021 S. 1413 Nr. 23 EFG 2021 S. 1543 Nr. 18 EStB 2022 S. 36 Nr. 1 ErbBstg 2021 S. 183 Nr. 8 KAAAH-85868
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 02.07.2020 - 2 K 228/19
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