Verfahrensrecht | Formular für die Abgabe der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO (BZSt)
Die Freischaltung des elektronischen Formulars für die Abgabe der Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle erfolgt sukzessive in den einzelnen Bundesländern bis voraussichtlich Ende 2021.Hierauf weist das BZSt aktuell hin.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Aktuelle Informationen zum Stand der Bereitstellung werden von ELSTER auf der Internetseite https://www.elster.de/eportal/infoseite/bereitstellungstermine zur Verfügung gestellt.
Für die Übergangszeit bis zur Freischaltung des elektronischen Formulars in allen Bundesländern ist auch weiterhin die Abgabe der Mitteilungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) möglich. Der Zeitpunkt des Endes der Übergangsregelung wird bekannt gegeben.
Quelle: BZSt, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
HAAAH-85616