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Wichtige Werte in der Sozialversicherung 2002
Rechtsquellen: Beitragssatzverordnung 2002; Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2002; Sozialgesetzbuch (SGB) Teile III, IV, V und VI.
I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2002
1. Rentenversicherung
1.1 Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nach § 288 SGB VI für das Kalenderjahr 2002 54 000 € jährlich und 4 500 € monatlich. Im Beitrittsgebiet betragen die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 45 000 € jährlich und 3 750 € monatlich. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat (zur Handhabung der sog. Ein- oder Ausstrahlung [Entsendung in den jeweils anderen Teil Deutschlands für einen bestimmten Zeitraum] vgl. das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. ). Das Arbeitseinkommen von Angestellten und Arbeitern unterliegt bis zu folgenden Höchstbeträgen der Beitragspflicht in der Rentenversicherung der Angestellt...