E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.5 vom
Bezug: BStBl 2011 I S. 855
Bezug: BStBl 2016 I S. 500
Bezug: BStBl 2017 I S. 776
Bezug: BStBl 2018 I S. 714
Bezug: BStBl 2019 I S. 887
Bezug: BStBl 2020 I S. 639
Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.5) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuern.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023). Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022 verwendet werden.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2021 und für Echtfälle ab Mai 2022 gegeben sein.
Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.
BMF v. - IV C 6 - S 2133-b/21/10001 :002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2021 I Seite 911
EStB 2021 S. 388 Nr. 9
UAAAH-85386