Hochwasser / Umsatzsteuer | Billigkeitsmaßnahmen für die Flutkatastrophe (BMF)
Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses hat das BMF umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 veröffentlicht ( GZ III C 2 - S 7030/21/10008 :001).
Das BMF erläutert folgende umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen:
Überlassung von Wohnraum im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Wertabgabe und Vorsteuerkorrektur
Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z.B. Personalgestellung)
Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
Unentgeltliche Zuwendung und Vorsteuerabzug für Sachspenden
Das vollständige BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
EAAAH-85361