E-Bilanz | Veröffentlichung der Taxonomien 6.5 vom (BMF)
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.5) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuern.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023).
Sie gelten entsprechend für die in Rdnr. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind.
Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022 verwendet werden.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
UAAAH-85321